BORNHEIM, 23.12.2004. Der jüngste Rauchmelder-Skandal, von dem HORNBACH allerdings nicht betroffen war, hat die Verbraucher in höchstem Maße verunsichert. Immer wieder kommen Kunden in die HORNBACH-Märkte, um sich dort grundlegend über alles rund um Funktion und Qualitätsmerkmale dieses Artikels zu informieren. Deshalb möchte die HORNBACH-Baumarkt-AG den Verbrauchern ein paar wichtige Tipps geben. Bei diesem Produkt gibt es kein Verfallsdatum. Aus diesem Grund sollten einige entscheidende Punkte beachtet werden, um die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Rauchmelder zu gewährleisten: · Mindestens einmal pro Jahr die Batterie wechseln, sofern keine andere Lebensdauer angegeben ist. · Die Funktion des Rauchmelders regelmäßig überprüfen, nach Möglichkeit über den vorhandenen Testknopf. · Den Rauchmelder, je nach Umweltbelastung (Staub, Nikotin) alle drei bis fünf Jahre erneuern. Für Fragen zum Thema können sich die Verbraucher außer in den Märkten auch über die Mail-Adresse info@hornbach.com an das Kundenmanagement von HORNBACH wenden. Dieses Dokument sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen (einschließlich juristischer Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Wertpapiere der HORNBACH-BAUMARKT-AG werden in den USA nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren.
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